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AGB's - Ferienlager

       

 

Elternerklärung   Geschäftsbedingungen
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1.) Als Erziehungsberechtigter gebe ich die Erlaubnis, dass mein Kind nach Programmausschreibung an Bus- u. Bahnfahrten teilnehmen darf. Ferner darf es an den allgemeinen und besonderen Veranstaltungen (wie Baden, Schwimmen, Springen, Reiten, Nachtwanderung, im Zelt übernachten usw.) teilnehmen. Geltende Einschränkungen werden von mir im zum Reisevertrag gehörenden „Auskunftsblatt“ benannt und bei Bedarf näher erläutert.

2.) Ich erlaube meinem Kind zum Zweck der Reise unter Begleitung der Betreuer die Deutsche Staatsgrenze in die Tschechische Republik zu überschreiten. Hierfür ist ein gültiger und auf den Teilnehmer ausgestellter Kinderausweis mit Lichtbild oder Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

3.) Für die Dauer der Ferienreise übertrage ich die Aufsichtspflicht über mein Kind dem Reiseveranstalter. Meinem Kind kann zu den Ausfahrten nach Programmausschreibung zum Zweck des Einkaufsbummels unter Bekanntgabe eindeutiger Verhaltensregeln in beschränktem Umfang freie Zeit gewährt werden, in der es sich in einer Gruppe von mindestens 3 Personen aufhält und nicht unter Aufsicht eines Betreuers steht. Geltende Einschränkungen werden von mir im o.g. „Auskunftsblatt“ benannt.

4.) Ich bestätige, dass mir bekannte Allergien, Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen meines Kindes (z.B. Asthma, Bienengiftallergie, Unverträglichkeit bestimmter Medikamente oder Lebensmittel, Epilepsie, Diabetes, Bettnässen), sofern diese bei der Betreuung oder bei einem Arztbesuch zu beachten sind, von mir im „Auskunftsblatt“ genannt und im Bedarfsfall näher erläutert sind. Bei fiebrigen oder ansteckenden Erkrankungen meines Kindes innerhalb 14 Tage vor Reisebeginn informiere ich den Veranstalter unverzüglich darüber.

5.) Ich willige darin ein, dass mein Kind bei kleineren Verletzungen von einem Betreuer versorgt werden darf. Gemeint sind hierbei kleine Schnitt- oder Schürfwunden, Insektenstiche und dergleichen.

6.) Ich gebe hiermit mein Einverständnis, dass bei Krankheit oder bei einem Unfall dringend erforderliche ärztliche Maßnahmen, wenn aufgrund der besonderen Umstände meine Zustimmung nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann, von einem Rettungs- oder Facharzt durchgeführt werden dürfen. Gegebenenfalls hierzu notwendige Fahrten in einem Fahrzeug des Veranstalters oder von diesem beauftragter Personen sind meinem Kind gestattet. Ich verzichte, außer im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegenüber Fahrer und Halter des Fahrzeuges auf Ersatz etwaiger Schäden, sofern diese nicht durch eine Versicherung auszugleichen sind.

7.) Mir ist bekannt, dass in Deutschland krankenversicherte Personen in der Tschechischen Republik mitunter medizinische Behandlungen oder Medikamente in bar bezahlen müssen. Sollten solche Kosten für mein Kind entstehen und eine Bezahlung vor Ort erforderlich sein, werden diese durch den Veranstalter in der erforderlichen Höhe ausgelegt. Ich bin dem Veranstalter zur Erstattung dieser Auslagen verpflichtet. Der Veranstalter hat mir dafür seine Auslagen  mit Zahlbeleg und dazugehörigem Behandlungsnachweis oder Rezept im Original nachzuweisen. (Beachten Sie, dass Kosten dieser Art nicht immer automatisch durch Ihre Krankenkasse versichert sind!) Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrer Krankenkasse nach.

8.) Im Ferienlager ist allen Kindern wie auch Jugendlichen unabhängig ihres Alters Rauchen, Alkohol, Drogen, Feuerzeuge, Zündhölzer sowie Waffen aller Art verboten. Vorgefundene Dinge dieser Art werden eingezogen und auf Verlangen zum Reiseende dem Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Bei groben Disziplinverstößen, welche in erheblichem Maße die Sicherheit und Ordnung im Ferienlager stören, kann der Veranstalter ohne Erstattung des Reisepreises die vorzeitige Abholung des Reiseteilnehmers vom Erziehungsberechtigten verlangen. Entstehen hierfür Kosten, gehen diese zu Lasten des Reiseteilnehmers. Der Besitz verbotener Drogen wird durch den Veranstalter zur Anzeige gebracht!

9.) Beugen Sie Diebstählen vor, indem Sie Ihrem Kind möglichst wenig wertvolle oder begehrenswerte Dinge (Handys, Schmuck, Gameboys, größere Geldbeträge etc.) mitgeben. Für Diebstahl oder Verlust von Eigentum der Kinder und Jugendlichen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. In Verwahrung gegebene Gegenstände oder Geld sind versichert. Der Veranstalter bietet hierfür eine sichere Aufbewahrung an. Der Erziehungsberechtigte haftet für Schäden, welche sein Kind dem Veranstalter oder einem Dritten nachweisbar vorsätzlich zufügt. Nicht zuordenbare Fundsachen werden vom Veranstalter 1 Jahr aufbewahrt.
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1.) Versicherungen: Für jeden Reiseteilnehmer wird eine im Preis enthaltene Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen, welche Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten ausreichend abdeckt. Schäden, die sich Teilnehmer trotz gehöriger Beaufsichtigung selbst (z.B. zertretene Brille, weil unachtsam abgelegt) oder aber Dritten vorsätzlich zufügen, sind nicht versichert. Weitere Versicherungen wie Reisekranken- oder Unfall-Versicherung können bei Bedarf durch den Veranstalter für einzelne Reiseteilnehmer abgeschlossen werden. Kosten hierfür werden extra berechnet. Sofern nicht schon privat vorhanden, empfehlen wir eine Reisekranken-Versicherung. (siehe links Elternerklärung Punkt 7.)

2.) Bezahlung: Nach Zugang der Reiseverträge sind mit einer Frist von 14 Tagen 10% vom Reisepreis anzuzahlen. Die Restzahlung hat bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen. Anders lautende Vereinbarungen wie z.B. eine Ratenzahlung bedürfen der Schriftform.

3.) Leistungs- und Preisänderungen durch den Veranstalter sind nach Vertragsabschluß nicht zulässig. Sollten eine vertraglich vereinbarte Reiseleistung aufgrund sachlich berechtigter, unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Wetter) nicht durchführbar sein, bemüht sich der Veranstalter um einen möglichst gleichwertigen Ersatz.

4.) Veranstalter-Rücktritt: Der Veranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise deshalb nicht zumutbar ist, weil ein zu geringes Teilnehmeraufkommen eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Der Veranstalter ist verpflichtet, nach Eintritt der Voraussetzung zur Nichtdurchführung der Reise den Reiseteilnehmer unverzüglich darüber zu informieren. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis ohne Abzüge zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet. Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisebeitrag nicht wie vereinbart entrichtet wurde.

5.) Teilnehmer-Rücktritt: Der Teilnehmer kann vor Beginn der Reise zurücktreten. Tritt der Teilnehmer zurück, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Rücktrittsgebühren gliedern sich wie folgt auf: Ab 4 Wochen vor Reisebeginn 10%, ab zwei Wochen vor Reisebeginn 20%, ab einer Woche vor Reisebeginn 30%, am Anreisetag 40% vom Reisepreis. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als ein am Anreisetag erklärter Rücktritt. Wird dem Veranstalter ein triftiger Grund für den Rücktritt (z.B. kurzfristige Erkrankung des Teilnehmers) nachgewiesen oder aber ein Ersatzteilnehmer gestellt, entfallen Rücktrittsgebühren. Umbuchungen in einen anderen Durchgang sind, sofern der Belegungsplan es zulässt, gebührenfrei möglich.

6.) Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Feuer- oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich gemacht, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Veranstalter kann im Falle solch einer Kündigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7.) Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet für die Richtigkeit der Reisebeschrei-
bung, für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen und ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Reiseleistung. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

8.) Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurden. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche irgend einer Art anzuerkennen. Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz in Leipzig verklagen.

9.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Reisevertrag hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge.
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