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Hier Informationen für diejenigen,
 welche mitarbeiten wollen:

 

 Wer hier mit Absicht gelandet ist, sollte auch das und das gelesen haben!

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Bewerbung
     
    1.) Wer kann sich bewerben?  
      2.) Was erwartet Dich in unserem Ferienlager?  
      3.) Was erwarten wir von Dir als Betreuer/in?  
      4.) Was beinhaltet das Betreuer-Seminar?  
      5.) Wie ist geregelt, wer welche Kinder betreut?  
      6.) Wieviel Betreuergeld wird bezahlt?  
      7.) Wie sind Betreuer/innen versichert?  
      8.) Wie bewerbe ich mich?  
       
 

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  1.) Wer kann sich bewerben?

Bewerben kann sich jeder ab 18 Jahre. Zwingend erforderlich ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass! Die Nationalität des Bewerbers spielt dabei keine Rolle. Der/die Bewerber/in müssen in die Tschechische Republik einreisen dürfen und über gute Deutschkenntnisse verfügt.

Eintragungen im Führungszeugnis oder anhängige Ermittlungsverfahren sind problematisch. Wer sich nicht sicher sein kann, dass er die Staatsgrenze vorbehaltlos passieren darf oder wem der Umgang mit Kindern und Jugendlichen juristisch untersagt ist, kann sich nicht bewerben.


  2.) Was erwartet Dich in unseren Ferienlagern?

Dich erwartet eine Gruppe von 6-11 Kindern oder Jugendlichen, welche Du 11-14 Tage lang beschäftigen, motivieren, umsorgen und vor Gefahren beschützen sollst. Das wiederum sollst Du so tun, dass möglichst alle dabei Spaß haben, Deine Kinder Dich dafür mögen und dabei auch noch was Vernünftiges lernen können. Das bedeutet:

Du musst selber Vorbild sein, morgens vor den Kindern aufstehen, abends nach diesen zu Bett gehen, im Ferienlager jeden Tag ca. 16 Stunden auf den Beinen sein, für jedes Problem Deiner Schützlinge eine Lösung wissen, Gefahren vorhersehen, Liebeskummer heilen, Streit schlichten, Tränen trocknen, Dich mit den anderen Betreuern vertragen, die Weisungen der Lagerleitung respektieren und alle mit Deiner guten Laune anstecken können! Ohne ein gewisses Maß an persönlicher Reife + Ausdauer + Durchsetzungsvermögen + Liebe zur Arbeit mit Kindern geht das nicht!


3.) Was erwarten wir von Dir als Betreuer/in?

• Betreuer können aus organisatorischen wie auch pädagogischen Gründen in einem Ferienlager nicht beliebig ausgetauscht werden. Der Ausfall eines Betreuers (aus welchen Gründen auch immer) bedeutet eine erhebliche Störung des Ferienlagerablaufs. Jeder Bewerber muss sich bewusst sein, dass er als Betreuer eine komplexe Aufgabe übernimmt, welche zwischendurch nicht angehalten oder nach einem Fehlstart wiederholt werden kann! Mit "Ausfall" ist nicht nur eine kurzfristige Absage gemeint. "Ausfall" bedeutet u.a. auch der am Anreisetag abgelaufene Personalausweis oder ein vom Bewerber verschwiegenes Alkohol- oder Drogenproblem.

• Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuer/innen können im Ferienlager nicht im Streit und nicht vor den Kindern ausgetragen werden! Entsprechend setzen wir die Fähigkeit zur sachlichen Auseinandersetzung mit anderen Sichtweisen voraus.

• Ferienlager für Kinder und Jugendliche ist heutzutage keine leichte Angelegenheit. In ist, was cool ist. Fußball, Lagerfeuer, Schnipseljagd, Neptunfest usw. gehören eher nicht mehr dazu. Zumindest lockt man damit kein Kind mehr aus dem Haus. Angesagt sind statt dessen Handy, mp3-Player, Spielkonsole und Glotze. Ohne diese Dinge wissen nicht wenige Kids von heute mit sich nichts mehr anzufangen.
In der Regel ist das die Ausgangssituation, welche man als Betreuer/in am Anreisetag bei seinen Kindern vorfindet: Keine Spur von Begeisterung, Antriebslosigkeit ohne Ende am Tag und in der Nacht dann Remmi Demmi in den Zimmern. Wer hier die Initiative seinen Kindern überlässt, wird schnell viel Arbeit und wenig Freude an seiner Gruppe haben.
Wir erwarten von unseren Betreuer/innen darum selbstbewusstes Auftreten sowie die Fähigkeit zur Kreativität und Phantasie in der Gruppenarbeit. Als Mutmacher dazu: Alle Betreuer/innen finden sich täglich 1-2 mal zusammen, um gemeinsam mit der Lagerleitung den nächsten Tag vorzubereiten und sonstige Probleme und Fragen miteinander zu klären. Niemand muss alles können und selten etwas alleine machen. Der Spaß entsteht erst beim gemeinsamen Machen!

• Während der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist allen Betreuer/innen wie auch den Mitgliedern der Leitung das Rauchen und Trinken alkoholischer Getränke verboten! Praktisch bedeutet das vom Wecken bis zur Nachtruhe der Kinder und Jungendlichen. Diese Regel wird im Betreuer-Vertrag verbindlich festgeschrieben. Drogen verbieten sich von selbst!


4.) Was beinhaltet das Betreuer-Seminar?

Das Betreuer-Seminar ist eine Schulung, welche an einem Wochenende im Ferienobjekt (Schloss Nečtiny) stattfindet. Der genaue Termin steht noch nicht fest, wird aber im Frühjahr sein. Die An- und Rückreise erfolgt zentral in Fahrgemeinschaften. Für neu hinzukommende Bewerber ist die Teilnahme Pflicht. Auf freiwilliger Basis werden für Unterbringung und Verpflegung im Schloss eine Teilnahmegebühr von 25,- € erhoben.

Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt: Aufsichts- und Fürsorgepflicht, rechtliche Grundlagen dazu, pädagogische Aspekte, Methodik, Gruppendynamik, Freizeitplanung, Besonderheiten von Ferienfreizeiten, 1. Hilfe, praktische Übungen dazu, Besichtigung der Umgebung, Übungen zu typischen Ferienlager-Problem-Situationen mittels Rollenspiele;

Selbstverständlich wird es dabei nicht todernst zugehen, d.h. ist an den geselligen Teil gedacht. Genaueres hierzu wird spontan gemeinschaftlich vor Ort entschieden. Das Seminar endet mit einem schriftlichen Eignungstest ähnlich einer Klassenarbeit in der Schule. Die Auswertung erfolgt intern. Auswahlkriterien sind unter anderem: Verhalten im Team, Erfahrung, Selbstbewusstsein, Interesse, Selbständigkeit, Flexibilität, Kritikfähigkeit und nicht zuletzt Sympathie.


5.) Wie ist geregelt, wer welche Kinder betreut?

Im Bewerbungsformular kann jeder seine Wünsche äußern, wen er betreuen möchte. Der Veranstalter klärt die Wünsche mit den Bewerbern im Einzelnen ab. Da die Kinder nicht nach den Wünschen der Betreuer/innen angemeldet werden, kann nicht jedem Betreuerwunsch entsprochen werden. Endgültig klären lässt es sich erst zur Gruppeneinteilung im Ferienlager.

Gruppen werden nicht in Listenform vorgefertigt, sondern vor Ort im Ferienlager gemeinsam mit den Kindern und Betreuer/innen zusammengestellt. In den ersten 2-3 Tagen schlichtet es sich dann immer noch ein wenig. Die Lagerleitung hat in letzter Instanz die Entscheidungsgewalt darüber. Für Jugendgruppen wird ein Betreueralter ab 25 Jahre angestrebt. Mädchengruppen können auch von männlichen Betreuern und umgekehrt betreut werden. Die üblichen Regeln zur Wahrung der Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen sind dabei zu beachten. Die Gruppenstärken betragen bei den Kleinen (7-8 Jahre) bis 6 Kinder, bei allen anderen bis 11 Kinder oder Jugendliche pro Betreuer/in.


6.) Wieviel Betreuergeld wird bezahlt?

Betreuer/innen wie auch die Mitglieder der Lagerleitung erhalten pro Ferienlagertag eine symbolische Aufwandsentschädigung von 10 €. An- und Rückreisetag werden als je ein Tag gerechnet. Betreuer/innen entstehen für An- und Rückreise, Unterkunft und Vollverpflegung sowie der Teilnahme an zum Freizeitplan gehörenden Maßnahmen keine Kosten.


 7.) Wie sind Betreuer/innen versichert?

Jeder Betreuer wird vom Veranstalter für die Zeit seiner Tätigkeit haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit Übernahme einer Gruppe oder Funktion am Anreisetag (i.d.R. am Bus zur Anreise) und endet mit Beendigung dieser Tätigkeit oder Funktion (i.d.R. nach Übergabe des letzten von ihm betreuten Kindes an dessen Eltern am Rückreisetag). Der Versicherungsschutz beinhaltet fahrlässig verschuldete Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten. Schäden aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten sind nicht versicherbar. Damit keiner durcheinander kommt:

Ordnungsgemäß handelt derjenige, der alle ihm auferlegten Sorgfaltspflichten beachtet.

Fahrlässig
handelt derjenige, der die in vergleichbaren Situationen erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Grob fahrlässig
handelt derjenige, der nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste. (Sobald ein Betreuer das Gefühl hat, "hoffentlich geht das gut" oder sich mit "es wird schon nichts passieren" beruhigt,
 sind die Grenzen der Fahrlässigkeit bereits überschritten.)


Vorsätzlich
bedeutet, dass ein bestimmter Erfolg gewollt oder aber billigend in
 Kauf genommen wurde.


  8.) Wie bewerbe ich mich?

Für eine Bewerbung fülle bitte das unter Bewerbung aufrufbare Formular aus. Unabhängig davon kannst Du uns natürlich auch anrufen oder ein e-Mail schicken oder persönlich vorsprechen. Wir versorgen Dich dann mit den notwendigen Informationen und Unterlagen.
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